Voll- und Teilstipendien: Programm für Universitäten



Stipendienart

Voll- oder Teilstipendien

Zielgruppe

  • Studierende und Graduierte der traditionellen Studiengänge (Diplom/Magister/1. Staatsexamen)
  • Graduierte der neuen Bachelor's-Studiengänge sowie Studierende/Absolventen der neuen Master's- Studiengänge und Graduiertenschulen
  • Promovenden in der Anfangsphase ihres Promotionsstudiums
  • Studierende, die im Master's-Bereich in deutsch-amerikanischen Joint Degree-Programmen eingeschrieben sind.

Stipendienzweck

Die Fulbright-Kommission vergibt Stipendien zur fachlichen Vertiefung und Ergänzung des Studiums an einer amerikanischen Hochschule und zur Begegnung mit den USA. Stipendiaten sind als Vollzeit-Studierende für ein akademisches Jahr (9 Monate) an der amerikanischen Gasthochschule eingeschrieben - nach Möglichkeit im Bereich der Graduate Studies. Die Stipendien zielen nicht in erster Linie auf den Erwerb eines amerikanischen akademischen Grades. Zur Ergänzung ihres Studienaufenthaltes können die StipendiatInnen auch ein selbstarrangiertes und selbstfinanziertes Praktikum an das Stipendium anschließen.

Anzahl der Stipendien

  • maximal 70 Stipendien pro Jahr

Stipendienleistung

  • Finanzierung der Studiengebühren und Lebenshaltungskosten bei Vollstipendien bis zu $30.400, bei Teilstipendien bis zu $21.500. Gegebenenfalls ist eine zusätzliche finanzielle Eigenleistung der StipendiatInnen erforderlich.
  • Studienplatzvermittlung durch die Fulbright-Kommission
  • Transatlantische Reisekosten
  • Nebenkostenpauschale (für Gesundheitszeugnis, Sprachtests etc)
  • Kranken-/Unfallversicherung
  • Betreuung durch die Fulbright-Kommission und das Institute of International Education (IIE)
  • Teilnahme an Vorbereitungstagung
  • Teilnahme an Fulbright Cultural Enrichment Seminars in den USA

Studienplatzvermittlung an amerikanischen Gasthochschulen

  • Beratung bei der Studienplatzwahl und Auswahl geeigneter amerikanischer Gasthochschulen: die StipendiatInnen bewähren sich in der Konkurrenz mit amerikanischen und internationalen BewerberInnen um Studienplätze an amerikanischen Hochschulen.

 

Bewerbungsvoraussetzungen

  • deutsche Staatsangehörigkeit (deutsch-amerikanische Doppelstaatsangehörigkeit führt gemäß amerikanischer Bestimmungen zum Ausschluß)
  • Allgemeine Hochschulreife
  • gute allgemeine und fachliche Vorbildung
  • überzeugende Darstellung des Studienvorhabens in den USA
  • fundierte landeskundliche Kenntnisse über Deutschland und die USA
  • aktive Interessen außerhalb des Studiums
  • Bereitschaft und Fähigkeit zum Dialog mit dem Gastland
  • gute englische Sprachkenntnisse (nachzuweisen durch mindestens 89 Punkte im internet-based TOEFL)
  • zum Zeitpunkt der Studienaufnahme in den USA (August) mindestens fünf abgeschlossene Fachsemester
  • für Promovenden und graduierte BewerberInnen: der Hochschulabschluss (bei Juristen das Erste Juristische Staatsexamen oder das Diplom) darf zum Zeitpunkt der Bewerbung nicht länger als 14 Monate zurückliegen
  • Altersgrenze 35 Jahre
  • Nicht gefördert werden: BewerberInnen, die eine Green Card bzw. Arbeitserlaubnis für die USA besitzen und BewerberInnen, die ausschließlich einen Praktikumsaufenthalt bzw. ein Praxissemester in den USA planen oder im Anschluß an den Stipendienaufenthalt in die USA einwandern bzw. eine Arbeitserlaubnis beantragen möchten.) ACHTUNG: Bewerber, die vor Beginn des Stipendienaufenthaltes bereits ein Studium oder einen Forschungsaufenthalt in den USA aufgenommen haben, können nicht berücksichtigt werden.

Sonderregelungen

Die Fulbright-Stipendien stehen den Studierenden aller Fachbereiche offen. Sonderregelungen bestehen für:

  • Medizin: Medizinische Studiengänge können wegen der in Deutschland und in den USA unterschiedlich strukturierten Medizinerausbildung im Rahmen des Fulbright-Programms nicht gefördert werden. Studierende der Medizin können sich in den USA in fachverwandten Bereichen (z.B. Immunology) weiter qualifizieren und in diesem Fall auch durch das Fulbright-Programm gefördert werden.
  • Rechtswissenschaftliche Studien: Für Studierende der Rechtswissenschaften ohne deutschen Studienabschluß (Erstes juristisches Staatsexamen bzw. Diplom) ist an amerikanischen Hochschulen nur das Studium von fachverwandten Gebieten möglich (z.B. International Relations, Government and Public Policy etc). Das Studium der vergleichenden Rechtswissenschaften (LL.M.-/M.C.L.-Programme) steht ausschließlich Rechtswissenschaftlern offen, die ihr Fachstudium abgeschlossen haben. Für die Förderung von LL.M.-/M.C.L.-Studien im Stipendienjahr 2011-2012 kann die Fulbright-Kommission nur jene RechtswissenschaftlerInnen berücksichtigen, die ihren Studienabschluß bis spätestens 31. März 2011 nachweisen können.
  • Master of Business Administration (MBA): Die Studienzulassung in ein MBA-Programm erfordert an den meisten amerikanischen Hochschulen einen deutschen Hochschulabschluß (bisher i.d.R.: Diplom, Magister) und den Nachweis mehrjähriger Berufserfahrung. Sind diese grundlegenden Voraussetzungen nicht erfüllt, vermittelt die Fulbright-Kommission Sie nicht in MBA-Programme. Studierende betriebswirtschaftlicher Studiengänge sollten ihre fachlichen Vertiefungsvorhaben daher an amerikanischen Master of Science-Programmen in Finance, Accounting, Banking etc. orientieren.

Bewerbungsverfahren

  1. Ausschreibung und Fristen
    Die Voll- und Teilstipendien werden einmal jährlich über die Akademischen Auslandsämter an den deutschen Universitäten ausgeschrieben. Die Ausschreibung bezieht sich auf eine Studienförderung, die jeweils mit dem amerikanischen Herbstsemester des folgenden Kalenderjahres beginnt. Die Bewerbungsfrist für die Voll- und Teilstipendien für das amerikanische Studienjahr 2010-2011 endete am 22. Juni 2009.
    Die Bewerbungsinformationen und Bewerbungsunterlagen für 2011-2012 stehen ab Ende April 2010 an dieser Stelle bereit.
  2. Bewerbungsort
    • Studierende: Akademisches Auslandsamt ihrer Hochschule
    • Graduierte: Fulbright-Kommission in Berlin
    • Empfehlung: Suchen Sie das Beratungsgespräch mit den Akademischen Auslandsämtern und, wo vorhanden, mit den Fulbright-VertrauensdozentInnen.
  3. Auswahlverfahren
    Die Akademischen Auslandsämter der Hochschulen werden die Stipendienanträge der an ihrer Hochschule eingeschriebenen Fulbright-BewerberInnen mit fachlichen und persönlichen Empfehlungen an die Fulbright-Kommission weiterleiten. Nach einer bundesweiten Zwischenauswahl, die in der Regel im September erfolgt, wird die Fulbright-Kommission alle BewerberInnen schriftlich über den Stand ihres Stipendienantrages benachrichtigen. Die BewerberInnen, die in die engere Wahl für ein Fulbright-Stipendium kommen, werden von der Fulbright-Kommission zu einer abschließenden Auswahl in Form persönlicher Bewerbungsgespräche eingeladen. Diese Gespräche finden Ende Oktober in Berlin statt. Die Reisekosten für die persönliche Bewerbervorstellung übernimmt die Fulbright-Kommission.
  4. Bewerbungsgespräche
    Die BewerberInnen müssen ihr fachliches Vorhaben für die USA überzeugend darstellen können. Sie sollen sich auch Gedanken darüber machen, mit welchen Aktivitäten und Interessen sie sich aktiv in den deutsch-amerikanischen Kulturaustausch des Fulbright-Programms einbringen können und auf Fragen aus dem Bereich der Allgemeinbildung und des tagespolitischen Geschehens in Deutschland und den USA vorbereitet sein. In dieses Auswahlverfahren bezieht die Fulbright-Kommission Angehörige der Akademischen Auslandsämter, die Fulbright-VertrauensdozentInnen, amerikanische HochschullehrerInnen, Fulbright-Alumni und Repräsentanten des deutsch-amerikanischen Kulturaustausches ein.

Kontakt

Deutsche Programme
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Tel: +49 (0) 30-284443-772
Fulbright-Kommission
Oranienburger Straße 13-14
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