Reisestipendien

Stipendienart

Reisestipendien

Zielgruppe

Studierende, junge Promovenden und Absolventen der Universitäten, die ihren Aufenthalt in den USA selbst, über Austauschvereinbarungen ihrer deutschen Hochschule, über deutsch-amerikanische Vereine oder private Stiftungen arrangieren und (teil-) finanzieren.

Stipendienzweck

Die Reisestipendien sind vorrangig für Studienzwecke, vorzugsweise im Bereich der Graduate Studies (Master's/Ph.D.-Programme) bestimmt. Es können jedoch auch Studienvorhaben gefördert werden, für die die amerikanische Hochschule die Einschreibung im fortgeschrittenen Bereich der Undergraduate Studies vorsieht. Zu Studienzwecken bereitsgestellte Reisestipendien setzen voraus, dass die StipendiatInnen als Full-Time Students an der amerikanischen Gasthochschule zugelassen werden und sich entsprechend an der Gasthochschule einschreiben. Materialrecherchen für Studienabschlussarbeiten oder Gasthörer-Studien, die den Full-Time Student Status nicht vorsehen, können wir im Rahmen des Fulbright-Reisestipendiums daher nicht fördern.

Zu Forschungszwecken vergeben wir Reisestipendien an junge Promovenden, die am Beginn Ihrer Promotion stehen und unmittelbar in diesem Zusammenhang notwendige Forschungsarbeiten an einer amerikanischen Hochschule durchführen.

Anzahl der Stipendien

  • maximal 100 Reisestipendien pro Jahr

Stipendienleistung

  • Transatlantische Reisekosten
  • Nebenkostenpauschale (für Gesundheitszeugnis, Sprachtests etc)
  • Kranken-/Unfallversicherung
  • gebührenfreie und beschleunigte Visabeantragung
  • Betreuung durch die Fulbright-Kommission
  • Teilnahme an Vorbereitungstagung
  • Teilnahme an Fulbright Cultural Enrichment Seminars in den USA

Bewerbungsvoraussetzungen

  • deutsche Staatsangehörigkeit (deutsch-amerikanische Doppelstaatsangehörigkeit führt gemäß amerikanischer Bestimmungen zum Ausschluss)
  • keine Green Card bzw. Arbeitserlaubnis für die USA (Wer ausschließlich einen Praktikumsaufenthalt oder ein Praxissemester in den USA plant oder im Anschluss an den Stipendienaufenthalt in die USA einwandern bzw. eine Arbeitserlaubnis beantragen möchte, kann im Rahmen des Fulbright-Austauschs nicht gefördert werden.)
  • Allgemeine Hochschulreife
  • gute allgemeine und fachliche Vorbildung
  • überzeugende Darstellung des Studienvorhabens bzw. Forschungsvorhabens in den USA
  • solide landeskundliche Kenntnisse über Deutschland und die USA
  • aktive Interessen außerhalb des Studiums
  • Bereitschaft und Fähigkeit zum Dialog mit dem Gastland
  • gute englische Sprachkenntnisse
  • für Studierende: zum Zeitpunkt der Studienaufnahme in den USA (August) mindestens vier abgeschlossene Fachsemester
  • für alle junge Promovenden und Hochschulabsolventen: der Hochschulabschluss (Diplom, Magister, Erstes Staatsexamen, Bachelor, Master) darf zum Beginn der Stipendienausschreibung (Anfang Dezember) nicht länger als 18 Monate zurückliegen.
  • Altersgrenze 35 Jahre
  • Bewerber, die bereits mehrmonatige Studienzeiten oder studienrelevante Praktikantenaufenthalte in den USA verbracht haben, werden im Ausnahmefall berücksichtigt. Für Interessenten, die im Rahmen eines Schüleraustauschs in den USA waren, gelten in diesem Zusammenhang hingegen keine Bewerbungsbeschränkungen. ACHTUNG: Bewerber, die vor Beginn des Stipendienaufenthaltes bereits ein Studium oder einen Forschungsaufenthalt in den USA aufgenommen haben, können leider nicht berücksichtigt werden.

Bewerbungsverfahren

Ausschreibung und Fristen
Die Reisestipendien werden einmal jährlich über die Akademischen Auslandsämter der Hochschulen ausgeschrieben. Die 7-wöchige Ausschreibung beginnt jeweils Anfang Dezember, die Bewerbungsfrist endet Mitte/Ende Januar. Die Reisestipendien beziehen sich auf das amerikanische Studienjahr, das an den amerikanischen Hochschulen im darauffolgenden August bzw. September beginnt.
 
Auswahlverfahren
Die Hochschulen geben Empfehlungen für ihre studentischen BewerberInnen an die Fulbright-Kommission weiter. Junge Promovenden und Hochschulabsolventen bewerben sich direkt bei der Fulbright-Kommission. Ein zentraler Auswahlausschuss entscheidet nach Prüfung aller eingegangenen Stipendienanträge abschließend über die erfolgreichen BewerberInnen. Die Benachrichtigung über den Ausgang ihres Stipendienantrags versendet die Fulbright-Kommission im März an alle BewerberInnen.

Contact

Deutsche Programme
German Programs
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Fulbright-Kommission
Oranienburger Straße 13-14
10178 Berlin
Germany