Dieses Programm wird zusammen mit dem Pädagogischen Austauschdienst der Kultusministerkonferenz in Bonn durchgeführt.
Stipendienart
Teil- und Reisestipendien
Zielgruppe
Studierende und Graduierte der Universitäten, besonders der auf das Lehramt ausgerichteten Studiengänge in den Sprachwissenschaften
Stipendienzweck
Kleinere amerikanische Hochschulen, sogenannte Liberal Arts Colleges, bieten angehenden EnglischlehrerInnen die Gelegenheit zu einem längeren praxisbezogenen Aufenthalt in den USA. Die StipendiatInnen werden als German Language Teaching Assistants zur Ergänzung und Vertiefung des Deutschunterrichts herangezogen und sollen bei den amerikanischen Studierenden das Interesse für die deutsche Sprache und Kultur wecken. Die Unterrichtsverpflichtung beträgt 15-20 Zeitstunden pro Woche und erstreckt sich über die Dauer eines 9-monatigen amerikanischen Studienjahres. Sie schließt die Einschreibung in Studienveranstaltungen an der Gasthochschule ein. Die StipendiatInnen werden durch eine U.S. Partnerorganisation an die amerikanischen Gasthochschulen vermittelt. Der Lehraufenthalt gibt ihnen einen Einblick in das amerikanische Erziehungswesen und seine Unterrichtsmethoden.
Anzahl der Stipendien
- maximal 20 Stipendien pro Jahr
Stipendienleistung
- transatlantische Reisekosten
- Nebenkostenpauschale (für Gesundheitszeugnis, Sprachtests etc.)
- Kranken-/Unfallversicherung
- gebührenfreie und beschleunigte Visabeantragung
- Betreuung durch die Fulbright-Kommission
- Teilnahme an Vorbereitungstagung
- Teilnahme an Fulbright Cultural Enrichment Seminars in den USA
- freie Unterkunft und Verpflegung durch die Gasthochschule
- kostenfreie Einschreibung in Studienveranstaltungen
- Stipendium der Gasthochschule ($ 250-500 pro Monat)
- Abhängig von der Höhe der Zuwendung durch die Gasthochschule gewährt die Fulbright-Kommission gegebenenfalls ein Aufstockungsstipendium
Bewerbungsvoraussetzungen
- deutsche Staatsangehörigkeit (deutsch-amerikanische Doppelstaatsangehörigkeit führt gemäß amerikanischer Bestimmungen zum Ausschluß)
- keine Green Card bzw. Arbeitserlaubnis für die USA (Wer ausschließlich einen Praktikumsaufenthalt oder ein Praxissemester in den USA plant oder im Anschluss an den Stipendienaufenthalt in die USA einwandern bzw. eine Arbeitserlaubnis beantragen möchte, kann im Rahmen des Fulbright-Austauschs nicht gefördert werden.)
- Allgemeine Hochschulreife
- eines der Studienfächer muss Englisch/Amerikanistik sein
- Studierende BewerberInnen: bei Antritt des Stipendiums in den USA (August) mindestens sechs abgeschlossene Fachsemester, davon wenigstens zwei an einer deutschen Hochschule
- graduierte BewerberInnen: der Hochschulabschluss (Erstes Staatsexamen, Bachelor, Master, Magister, Diplom) darf zum Zeitpunkt der Bewerbung nicht länger als 2 Jahre zurückliegen
- gute allgemeine und fachliche Vorbildung
- erste Erfahrungen mit der Methodik und Didaktik des Fremdsprachenunterrichts
- allgemeine Kenntnisse in Literatur und Landeskunde der USA und Deutschland
- gute englische Sprachkenntnisse
- Altersgrenze 29 Jahre
Bewerbungsverfahren
- Ausschreibung und Fristen
Der Pädagogische Austauschdienst in Bonn schreibt das Programm aus. Die Ausschreibung beginnt im April und endet am 1. November und erfolgt mit entsprechenden Ankündigungen über die Akademischen Auslandsämter der Universitäten sowie über die Fachbereiche und Studienseminare. Die Ausschreibung bezieht sich auf das amerikanische Studienjahr, das im Folgejahr an den amerikanischen Hochschulen im August bzw. September beginnt. - Bewerbungsort
Die aktuellen Bewerbungsunterlagen und -informationen sind für alle Interessenten auf der Internetseite des Pädagogischen Austauschdiensts (http://www.kmk.org/pad/home.htm) hinterlegt. Die Bewerbungsunterlagen und -informationen erhalten Interessenten auch beim zuständigen Kultusministerium, beim Akademischen Auslandsamt ihrer Universität, bei den Fachbereichen für englische Philologie und bei den Studienseminaren. Die vollständigen Bewerbungsunterlagen müssen bei der zuständigen Kultusbehörde bzw. Senatsverwaltung eingereicht werden. - Auswahlverfahren
Die Kultusbehörden bzw. Senatsverwaltungen, der Pädagogische Austauschdienst und die Fulbright-Kommission entscheiden auf der Grundlage der Stipendienanträge, ob eine Bewerbung befürwortet werden kann. Einen Teil der BewerberInnen werden der Pädagogische Austauschdienst und die Fulbright-Kommission zu einer abschließenden Auswahl in Form persönlicher Bewerbungsgespräche einladen. Diese Gespräche finden Anfang Januar in Bonn statt.
Contact
Deutsche Programme
German Programs
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Fulbright-Kommission
Oranienburger Straße 13-14
10178 Berlin
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