Stipendienart
Vollstipendium
Zielgruppe
WissenschaftlerInnen deutscher Universitäten aus den Bereichen der Soziologie, International Studies und der Geschichts- und Politikwissenschaften
Stipendienzweck
Die Fulbright-Ehrenprofessur verfolgt die interdisziplinäre Behandlung deutschland- und europakundlicher Themen der Zeitgeschichte. Es handelt sich bei dem Stipendium vorrangig um eine Lehrprofessur und nicht um die Förderung reiner Forschungsvorhaben. Seit dem akademischen Jahr 2010-2011 ist die Fulbright-Ehrenprofessur für Deutschlandstudien an der University of California in Santa Barbara, Kalifornien, angesiedelt. Jeweils im Wechsel sind verschiedene Fachbereiche oder Institute dieser Hochschule Gastgeber der Fulbright-Ehrenprofessur. In Absprache mit der Gasthochschule unterrichten die GastwissenschaftlerInnen pro akademischem Quarter bis zu zwei fachbezogene Kurse.
Anzahl der Stipendien
- Die Fulbright-Ehrenprofessur wird jährlich einmal besetzt.
Stipendienleistung
Das Stipendium bezieht sichauf die Wahrnehmung der Fulbright-Ehrenprofessur für die Dauer von zwei akademischen Quarters (September bis Ende März) oder für die Dauer von drei Quarters (September bis Juni).
Die Fulbright-Kommission in Berlin stellt folgende finanzielle Leistungen bereit:
- Ein Stipendium von bis zu Euro 30.000 (die Höhe der Zuwendung ist abhängig von der Dauer des Aufenthaltes)
- Reisekostenpauschale in Höhe von Euro 1.300
- Grundversorgung hinsichtlich Kranken-/Unfallversicherung in den USA
- Gebührenfreie Visabeantragung
- Übernahme der Kosten für die Teilnahme an der Jahreskonferenz der German Studies Association
Für folgende Sachleistungen ist die Hochschule verantwortlich:
- Freie Unterbringung
- Bereitstellung eines entsprechenden Arbeitsplatzes im Department
- Bereitstellung von Geldmitteln, aus denen die GastwissenschaftlerInnen eine studentische Hilfskraft finanzieren können
Bewerbungsvoraussetzungen
- deutsche Staatsangehörigkeit (deutsch-amerikanische Doppelstaatsangehörigkeit führt gemäß amerikanischer Bestimmungen zum Ausschluß)
- keine Green Card bzw. Arbeitserlaubnis für die USA (Wer im Anschluß an den Stipendienaufenthalt in die USA einwandern bzw. eine Arbeitserlaubnis beantragen möchte, kann im Rahmen des Fulbright-Austauschs nicht gefördert werden.)
- gute englische Sprachkenntnisse
- Habilitation oder vergleichbare Qualifikation
- Lehr- und Forschungserfahrungen in englischer Sprache sind ausdrücklich erwünscht
- Möglichkeit der Beurlaubung von der deutschen Heimathochschule
Bewerbungsverfahren
- Ausschreibung und Fristen
Die Fulbright-Kommission schreibt die Fulbright-Ehrenprofessur für Deutschlandstudien über die Präsidenten und Rektoren der Hochschulen sowie über den Anzeigendienst des Hochschulverbands aus. - Bewerbungsort
Die aktuellen Bewerbungsformulare und Bewerbungsinformationen sind während des Ausschreibungszeitraums hier hinterlegt.
Die Bewerbungsfrist für das Stipendium 2012-2013 ist am 23. September 2011 verstrichen. Die Ausschreibung für die Fulbright-Ehrenprofessur für Deutschlandstudien 2013-2014 erfolgt im Sommer 2012. - Auswahlverfahren
Über die Bewerbungen entscheidet ein spezieller Auswahlausschuss der Fulbright-Kommission in Absprache mit der Gasthochschule.
Contact
Deutsche Programme
German Programs
Email contact
Fulbright-Kommission
Oranienburger Straße 13-14
10178 Berlin
Germany

