Fulbright-Ehrenprofessur für Deutschlandstudien

Stipendienart

Vollstipendium

Zielgruppe

WissenschaftlerInnen deutscher Universitäten aus den Bereichen der Soziologie, International Studies und der Geschichts- und Politikwissenschaften

Stipendienzweck

Die Fulbright-Ehrenprofessur verfolgt die interdisziplinäre Behandlung deutschland- und europakundlicher Themen der Zeitgeschichte. Es handelt sich bei dem Stipendium vorrangig um eine Lehrprofessur und nicht um die Förderung reiner Forschungsvorhaben.  Seit dem akademischen Jahr 2010-2011 ist die Fulbright-Ehrenprofessur für Deutschlandstudien an der University of California in Santa Barbara, Kalifornien, angesiedelt. Jeweils im Wechsel sind verschiedene Fachbereiche oder Institute dieser Hochschule Gastgeber der Fulbright-Ehrenprofessur. In Absprache mit der Gasthochschule unterrichten die GastwissenschaftlerInnen pro akademischem Quarter bis zu zwei fachbezogene Kurse.

Anzahl der Stipendien

  • Die Fulbright-Ehrenprofessur wird jährlich einmal besetzt.

Stipendienleistung

Das Stipendium bezieht sichauf die Wahrnehmung der Fulbright-Ehrenprofessur  für die Dauer von zwei akademischen Quarters (September bis Ende März) oder für die Dauer von drei Quarters (September bis Juni).

Die Fulbright-Kommission in Berlin stellt folgende finanzielle Leistungen bereit:

  • Ein Stipendium von bis zu Euro 30.000 (die Höhe der Zuwendung ist abhängig von der Dauer des Aufenthaltes)
  • Reisekostenpauschale in Höhe von Euro 1.300
  • Grundversorgung hinsichtlich Kranken-/Unfallversicherung in den USA
  • Gebührenfreie Visabeantragung
  • Übernahme der Kosten für die Teilnahme an der Jahreskonferenz der German Studies Association

Für folgende Sachleistungen ist die Hochschule verantwortlich:

  • Freie Unterbringung
  • Bereitstellung eines entsprechenden Arbeitsplatzes im Department 
  • Bereitstellung von Geldmitteln, aus denen die GastwissenschaftlerInnen eine studentische Hilfskraft finanzieren können

Bewerbungsvoraussetzungen

  • deutsche Staatsangehörigkeit (deutsch-amerikanische Doppelstaatsangehörigkeit führt gemäß amerikanischer Bestimmungen zum Ausschluß)
  • keine Green Card bzw. Arbeitserlaubnis für die USA (Wer im Anschluß an den Stipendienaufenthalt in die USA einwandern bzw. eine Arbeitserlaubnis beantragen möchte, kann im Rahmen des Fulbright-Austauschs nicht gefördert werden.)
  • gute englische Sprachkenntnisse
  • Habilitation oder vergleichbare Qualifikation
  • Lehr- und Forschungserfahrungen in englischer Sprache sind ausdrücklich erwünscht
  • Möglichkeit der Beurlaubung von der deutschen Heimathochschule

Bewerbungsverfahren

  1. Ausschreibung und Fristen
    Die Fulbright-Kommission schreibt die Fulbright-Ehrenprofessur für Deutschlandstudien über die Präsidenten und Rektoren der Hochschulen sowie über den Anzeigendienst des Hochschulverbands aus.

  2. Bewerbungsort
    Die aktuellen Bewerbungsformulare und Bewerbungsinformationen sind während des Ausschreibungszeitraums hier hinterlegt.
    Die Bewerbungsfrist für das Stipendium 2012-2013 ist am 23. September 2011 verstrichen. Die Ausschreibung für die Fulbright-Ehrenprofessur für Deutschlandstudien 2013-2014 erfolgt im Sommer 2012.

  3. Auswahlverfahren
    Über die Bewerbungen entscheidet ein spezieller Auswahlausschuss der Fulbright-Kommission in Absprache mit der Gasthochschule.

Contact

Deutsche Programme
German Programs
Email contact
Fulbright-Kommission
Oranienburger Straße 13-14
10178 Berlin
Germany

German Foreign Minister Fischer (left) awards Prof. König with the 2002 Distinguished Chair