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Studienstipendium (Uni und FH)

Das Programm

Erweitern Sie Ihre fachlichen Qualifikationen und werden Sie ein aktives Mitglied der transatlantischen Community. Das Studienstipendium von Fulbright Germany bietet finanzielle Unterstützung für ein Studiensemester oder Studienjahr an einer US-Hochschule nach dem Bachelor-Abschluss bzw. im Hauptstudium der traditionellen Studiengänge (Diplom, Magister, Erstes Staatsexamen). Gefördert werden Vollzeitstudien auf Master-Niveau für einen Studienaufenthalt ab August/September an einer akkreditierten US-Hochschule (siehe „Merkblatt zur Hochschulauswahl“).

Gern geben wir Tipps zur Bewerbung an einer US-Hochschule oder stellen den Kontakt zu einer unserer Netzwerkuniversitäten her, bei denen Fulbright-Bewerber:innen vielfach besondere Konditionen wie etwa verminderte Studiengebühren eingeräumt werden. Die Studienzulassung an einer US-Hochschule organisieren Sie selbständig.

Ein besonderes Anliegen ist uns der Studien- und Kulturaustausch an Hochschulen in den weniger bekannten Regionen der USA, z.B. Südstaaten, Mittlerer Westen, Rocky Mountains.

Berichte unserer Stipendiat:innen finden Sie hier.

Wer kann sich bewerben?

Bewerben können sich Studierende und Bachelor-Absolvent:innen aller Fächer der staatlich anerkannten Universitäten und Fachhochschulen. Einschränkungen gelten für die Fachbereiche Rechtswissenschaften und Medizin, siehe auch die Informationen zu den Bewerbungs- und Fächereinschränkungen in  den „Frequently Asked Questions | Studienstipendien“.

Diversität, Chancengleichheit, Inklusion sowie Bildungsgerechtigkeit gehören zu den Grundprinzipien von Fulbright Germany. Die Bewerbung ist offen für alle Personen unabhängig von, aber nicht eingeschränkt auf, ethnischer Herkunft, Hautfarbe, Alter, Religion oder Weltanschauung, sozialer Herkunft, Behinderung, sexueller Orientierung, Geschlecht und Geschlechtsidentität.

Weitere Bewerbungsvoraussetzungen

Alle Bewerber:innen benötigen die deutsche Staatsangehörigkeit*. Darüber hinaus sind gute englische Sprachkenntnisse und die Bereitschaft, sich für die deutsch-amerikanische Verständigung einzusetzen, wichtige Kriterien für eine Bewerbung.

Zum Zeitpunkt des Stipendienantritts (August/September) verfügen Bewerber:innen über einen Bachelor-Abschluss bzw. mindestens sechs erfolgreich abgeschlossene Fachsemester in den traditionellen Studiengängen mit Abschluss Diplom, Magister, Erstes Staatsexamen. Zum Zeitpunkt der Bewerbung darf der Bachelor-Abschluss maximal zwei Jahre zurückliegen.

Die Studienzulassung an einer US-Hochschule ist zum Zeitpunkt der Bewerbung nicht erforderlich, muss aber später fristgerecht nachgewiesen werden. Die Fortsetzung bereits begonnener Studien an US-Hochschulen können wir mit diesem Stipendium nicht fördern.

Weitere Hinweise zu den Bewerbungs- und Fächereinschränkungen finden Sie in den Hinweisen zu den Bewerbungsvoraussetzungen.

*Bewerber:innen, die die deutsch-amerikanische Doppelstaatsangehörigkeit besitzen, können wegen der visatechnischen Voraussetzungen zur Programmteilnahme nicht für die Förderung berücksichtigt werden.

Stipendienleistungen

  • Finanzierung der Lebenshaltungskosten und (eines Teils) der Studiengebühren: bis zu 34.500 US-Dollar für einen Jahresaufenthalt (9 Monate) / 15.300 US-Dollar bei einem Semesteraufenthalt (4 Monate).
    Hinweis: Je nach Lebenshaltungskosten und Höhe der Studiengebühren in den einzelnen Regionen der USA ist vor Stipendienantritt gegebenenfalls eine zusätzliche Eigenfinanzierung nachzuweisen. Aktuelle Angaben zu den konkreten Kosten entnehmen Sie bitte der Website ihrer US Wunschhochschule.
  • Reisekostenpauschale in Höhe von 1.400 Euro
  • US-Kranken-/Unfallversicherung
  • gebührenfreies Fulbright J-1 Visum
  • Nebenkostenpauschale: 600 Euro
  • Teilnahme am gemeinsamen Vorbereitungstreffen
  • Betreuung durch Fulbright Germany und unsere US-Partner
  • Aufnahme in das internationale Fulbright-Netzwerk

Stipendiat:innen können die Studienförderung der Ausbildungs- und Begabtenförderungswerke ergänzend in Anspruch nehmen, um damit  die US-Studiengebühren zu finanzieren, die die finanziellen Leistungen des Fulbright-Studienstipendiums übersteigen. Die Inanspruchnahme zusätzlicher Förderungsmittel für Kosten, die bereits durch das Fulbright-Stipendium abgedeckt werden (z.B. Lebenshaltungskosten, Reise etc.) ist nicht möglich. Entsprechend ist die gleichzeitige Förderung und ein zusätzliches Stipendium mit vergleichbarem Verwendungszweck (z.B. DAAD-Jahresstipendien, Stipendienprogramme der Studienstiftung und anderer Stiftungen) ausgeschlossen.

Bewerbungsverfahren und -fristen

Die Bewerbungsphase für das Studienjahr 2024-25 ist abgeschlossen. Die Ausschreibung für das Studienjahr 2025-26 inklusive der dann relevanten Bewerbungsrichtlinien, Bewerbungsformulare und Fristen finden Sie hier ab Frühjahr 2024.

Hinweise zur Bewerbung

Bitte beachten Sie auch unsere allgemeinen Datenschutzbestimmungen.

Kontakt

Postadresse:
Deutsche Programme
Fulbright-Kommission
Lützowufer 26
10787 Berlin
Germany

E-Mail schreiben

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